Gesetz zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bei Eintritt in eine terroristische Organisation
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Gründung oder Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Sinne des Strafgesetzbuches im In- oder Ausland und bei Besitz noch einer weiteren Staatsangehörigkeit;<br /> Änderung § 17 und Einfügung § 28a Staatsangehörigkeitsrecht