Gesetz zum Schutze friedfertiger Demonstrationen und Versammlungen (G-SIG: 09020091)
<strong>Bezug:</strong> Identischer Entwurf siehe B01(S. 406) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 17, 23, 27 Versammlungsgesetz und § 125 StGB betr. Verbot der passiven Bewaffnung und Maskierung, Strafandrohung für die Aufforderung zur Teilnahme an einer verbotenen Veranstaltung, Wiederherstellung des Straftatbestandes Landfriedensbruch. Das Gesetz verursacht keine finanziellen Auswirkungen in den öffentlichen Haushalten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Versammlungsgesetz/Änderung der §§ 17 und 27 betr. Verbot der passiven Bewaffnung und Maskierung * Maskierungsverbot/Änderung der §§ 17 und 27 betr. Verbot der passiven Bewaffnung und Maskierung * Strafgesetzbuch/Änderung § 125 StGB betr. Bestrafung gewalttätiger Demonstranten * Landfriedensbruch/Wiederherstellung des Straftatbestandes Landfriedensbruch