Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundes-Datenschutzgesetz - BDSG)
Neuordnung des Datenschutzrechts auf Bundesebene: Regelung des Speicherns, Weitergebens, Veränderns und Löschens personenbezogener Daten; Anwendungsbereich: Datenverarbeitung durch Behörden und öffentliche Stellen, durch nicht-öffentliche Stellen für eigene Zwecke sowie geschäftsmäßige Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen für Dritte; Durchführung des Datenschutzes im Wege der Selbstkontrolle, im nicht-öffentlichen Bereich durch Berufung eines Beauftragten für den Datenschutz, Anlegung eines Registers der Stellen, die geschäftsmäßig Datenverarbeitung für Dritte betreiben (Auskunfteien, Markt- und Meinungsforschungsinstitute, Rechenzentren etc.) und Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde; Ansprüche betroffener Bürger auf Auskunft, Berichtigung unrichtig gespeicherter Daten, Sperrung von Daten bei Wegfall des Speicherungszwecks und Löschung unzulässig gespeicherter Daten; Straf- und Bußgeldvorschriften<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen, insbesondere Bestellung eines Bundesbeauftragten für den Datenschutz<br /> <br /> <strong>Antrag des Vermittlungsausschusses: </strong>Änderungen