Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen
Verbot von Konversionstherapien zur Änderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität bei Minderjährigen und besonders schutzbedürftigen Volljährigen, Werbe-, Angebots- und Vermittlungsverbote, Beratungsangebote für Betroffene, Angehörige und andere mit dem Thema befasste Personen, Straf- und Bußgeldbewehrung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Generelles Verbot öffentlichen oder nicht-öffentlichen Werbens, Anbietens und Vermittelns