Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (G-SIG: 16019401)
<span style="font-weight: bold;">Inhalt:</span> Einführung eines Rauchverbots in Einrichtungen des Bundes, öffentlichen Verkehrsmitteln und Personenbahnhöfen der Eisenbahn, Einrichtung von Raucherbereichen durch Inhaber des Hausrechts, Heraufsetzung des Abgabealters für Zigaretten von 16 auf 18 Jahre;<br /> Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 2 Arbeitsstättenverordnung, Änderung § 10 Jugendschutzgesetz, Aufhebung § 14 Eisenbahn-Verkehrsordnung. <br /> <br /> Vollzugsaufwand des Bundes in Millionenhöhe für Einrichtung von Raucherräumen, kompensierbar durch Einsparungen beim Renovierungsaufwand.<br /> Nicht quantifizierbarer Rückgang des Tabaksteueraufkommens.<br /> <span style="font-weight: bold;"><br /> Bezug:</span> Wissenschaftliche Erkenntnisse über Gefahren des Passivrauchens<br /> <br style="font-weight: bold;" /> <span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> WHO-Tabakrahmenkonvention<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</span> Ausweitung des Rauchverbots auf die Verfassungsorgane des Bundes (u. a. Bundestag), Änderung § 32 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, demgemäß Änderungen im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz: Aufhebung Art. 10 (§ 32 SGB XII) sowie Änderungen zum Inkrafttreten.<br /> <br style="font-weight: bold;" /> <span style="font-weight: bold;">Nebenschlagwörter:</span> Nichtraucherschutz/Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens * Arbeitsstättenverordnung/Änderung § 5 ArbStättV betr. Bundesnichtraucherschutzgesetz * Jugendschutzgesetz/Änderung § 10 JuSchG betr. Bundesnichtraucherschutzgesetz * Eisenbahn- Verkehrsordnung/Aufhebung § 14 EVO betr. Bundesnichtraucherschutzgesetz * Rauchen/Einrichtung von Raucherbereichen durch Inhaber des Hausrechts * Gesundheitsschutz/ Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens * Bundesnichtraucherschutzgesetz/Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz) als Art. 1 Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens * Bundestag/Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens * Sozialgesetzbuch XII/Änderung § 32 SGB XII betr. Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens * Verfassungsorgan/Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens * GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz/ Aufhebung Art. 10, Änderungen zum Inkrafttreten betr. Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens