Gesetz zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit in Straf- und Strafprozessrecht (G-SIG: 16019130)
<span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Durchsuchung der Redaktionsräume des Monatsmagazins Cicero am 12. September 2005<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Inhalt:</span> Durchsuchungsanordnung und Beschlagnahme von Pressematerial nur durch Richter, weitestgehender Ausschluss von Zufallsfunden, keine Anordnung zur Auskunftserteilung von Telekommunikationsverbindungen von Medienangehörigen, Wegfall des Straftatbestandes der Anstiftung bzw. Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen; Änderung § 353b und Streichung § 353d Nr. 3 Strafgesetzbuch,<br /> Änderung versch. §§ Strafprozessordnung<br /> <br /> Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Nebenschlagwörter:</span> Zeugnisverweigerungsrecht/Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten * Pressefreiheit/Gesetz zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit in Straf- und Strafprozessrecht * Richter/ Durchsuchung und Beschlagnahme von Pressematerial durch Richteranordnung * Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis/Verbot der Auskunftserteilung von Telekommunikationsverbindungen bei Medienangehörigen * Strafgesetzbuch/Änderung §§ 353b und 353d StGB betr. Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten * Strafprozessordnung/Änderung versch. §§ StPO betr. Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten