Gesetz zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht
Stärkung des Schutzes von Medienangehörigen vor Ermittlungstätigkeiten: Straffreistellung der Beihilfe und Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses sowie Änderung des Verfahrensrechtes in den Bereichen Richtervorbehalt betr. Beschlagnahme, Ausschluss von sog. "Zufallsfunden" und Gleichstellung mit anderen Berufsgeheimnisträgern bei Beweiserhebungsverboten und Beweisverwertungsverboten;<br /> Änderung §§ 535b und 535d Strafgesetzbuch, §§ 98, 105, 108 und 160a Strafprozessordnung, § 20u Bundeskriminalamtgesetz, 23a Zollfahndungsdienstgesetz sowie § 3b G 10-Gesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.02.2007 betr. Durchsuchung und Beschlagnahme in den Redaktionsräumen einer Zeitschrift [Cicero] (BVerfGE 117, 244), Ermittlungsverfahren gegen Journalisten im Zusammenhang mit dem BND-Untersuchungsausschuss (16. Wahlperiode) im April 2007<br /> Siehe auch C051 und C108<br /> Wiedervorlage des bereits in der 16. Wahlperiode auf BT-Drs 16/576 eingebrachten Gesetzentwurfs, der seinerzeit abgelehnt wurde, in geänderter Fassung (GESTA 16. WP-C037)<br /> Siehe auch GESTA 16. WP-C050 und GESTA 16. WP-C104