Gesetz zum Schutz personenbezogener Informationen (Bundes-Informationsschutzgesetz - BISG) (G-SIG: 11020309)
<strong>Bezug:</strong> Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 (BVerfGE 65, 1) Siehe auch B40 und B43<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ersetzung des Bundesdatenschutzgesetzes vom 27.1.1977 durch ein Bundes-Informationsschutzgesetz: Anpassung der Datenschutzgesetzgebung an die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an die Datenverarbeitung, insbesondere Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unter Hinnahme von Einschränkungen dieses Rechts im überwiegenden Allgemeininteresse, Einführung eines unentgeltlichen Auskunftsrechts sowie eines verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruchs im Bereich persönlicher Daten, Verbesserung der Rechtsstellung der Kontrollinstanzen, insbesondere Neubestimmung von Rechtsstellung und Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Sondervorschriften u.a. für die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten, die Datenverarbeitung für wissenschaftliche Zwecke, die Datenverarbeitung der Medien sowie für Videoüberwachung und -aufzeichnung; Änderung der §§ 3a, 26, 29 und 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes betr. Umgang mit personenbezogenen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, des § 13 Nr. 9 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht betr. Abberufung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz durch den Bundestag. Der Gesetzentwurf verursacht zusätzliche Kosten, die zur Zeit nicht quantifizierbar sind.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Datenschutz/Neuregelung durch Bundes-Informationsschutzgesetz * Bundesdatenschutzgesetz/Ersetzung durch Bundes- Informationsschutzgesetz * Auskunfterteilung/Auskunftsrecht für persönliche Daten * Schadenersatz/Verschuldensunabhängiger Schadenersatzanspruch bei persönlichen Daten * Bundesbeauftragter für den Datenschutz/Rechtsstellung und Aufgaben * Verwaltungsverfahrensgesetz/Änd. der §§ 3a, 26, 29 und 30 VwVfG betr. Datenschutz * Bundesverfassungsgerichtsgesetz/Änd. § 13 Nr. 9 BVerfGG betr. Abberufung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz * Informationelle Selbstbestimmung/Gesetzliche Regelung durch Bundes- Informationsschutzgesetz