Gesetz zum Schutz kleiner unabhängiger Brauereien
<span>Kompensation von Wettbewerbsnachteilen in Folge der Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für mittelständische Brauereien durch Senkung der ermäßigten Steuersätze der Biersteuermengenstaffel unter Wahrnehmung des EU-rechtlichen Handlungsspielraums;<br /> Änderung § 2 Biersteuergesetz 1993<br /> <br /> Für die Länderhaushalte ergeben sich Steuermindereinnahmen von jährlich 10 Mio. Euro.<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse: </strong>Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (ABl. EG Nr. L 316, 31.10.1992, S. 21; ABl. Nr. L 19, 27.1.1995, S. 52)</span>