Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) (G-SIG: 15019228)
<b>Inhalt:</b> Rechtlicher Schutz des olympischen Emblems und der Bezeichnungen "Olympiade", "Olympia" und "olympisch", Zuweisung des ausschließlichen Rechts der Verwendung und Verwertung an das Nationale Olympische Komitee für Deutschland und an das Internationale Olympische Komitee, Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen, Vernichtungsanspruch bei rechtswidrig gekennzeichneten Waren. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gebrauchsmuster/Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen