Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-155345

Gesetz zum Schutz der ungeborenen Kinder (GSuKi) (G-SIG: 12020775)

Stage otherUpdated 4mo ago

<strong>Bezug:</strong> Schwangeren- und Familienhilfegesetz siehe S07 Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.5.1993 zum Schwangeren- und Familienhilfegesetz (BGBl I S. 820, BVerfGE 88, 203 ff) Siehe auch M07, S09, S10, S11 und S13 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Schutz des Lebensrechts ungeborener Kinder und familienpolitische Maßnahmen zugunsten schwangerer Frauen: Gesetz über den Lebensschutz- Beauftragten des Deutschen Bundestages (LebSchBG) als Art. 1 der Vorlage: Bestellung eines Beauftragten für den Schutz des Lebensrechts ungeborener Kinder, hochbetagter, schwerbehinderter oder schwerkranker Personen beim Deutschen Bundestag, Aufgaben und Befugnisse; Gesetz zur Gewährung eines Familiengeldes (Bundesfamiliengeldgesetz) als Art. 2: Berechtigung, Höhe des Familiengeldes, Einkommensgrenze etc.; Änderung des § 1615 Bürgerliches Gesetzbuch: Erweiterung des Betreuungsunterhaltsanspruchs für nichteheliche Kinder. Die Kosten können erst im Zuge des gesetzgeberischen Verfahrens ermittelt werden. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Lebensschutz-Beauftragter/Gesetz über den Lebensschutz-Beauftragten des Deutschen Bundestages (LebSchBG) * Bundesfamiliengeldgesetz/ Einführung eines einkommensabhängigen Familiengeldes von 1000 DM bei der Geburt eines Kindes * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung § 1615l BGB betr. Erweiterung des Betreuungsunterhaltsanspruchs für nichteheliche Kinder * Nichteheliches Kind/Änderung § 1615l BGB betr. Erweiterung des Betreuungsunterhaltsanspruchs für nichteheliche Kinder