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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-188980

Gesetz zum Schutz der Teilzeitbeschäftigten (G-SIG: 10020321)

Stage rejectedUpdated 16d ago

<strong>Bezug:</strong> Siehe auch G33 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Schutz teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer durch arbeits- und sozialrechtliche Maßnahmen, Gleichstellung bei Kündigungen, betrieblichen Sozialleistungen und Bildungsmaßnahmen, Abgeltung von Überstunden durch Arbeitsbefreiung, Niederschrift der Vereinbarung von Teilzeitarbeit, Aufstockung der Arbeitszeit auf Wunsch des Beschäftigten, Mitbestimmung des Personal- oder Betriebsrats bei der Ausgestaltung von Teilzeitarbeit, Einbeziehung der Teilzeitbeschäftigten in die Lohnfortzahlung, Streichung der Geringfügigkeitsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung für eine Wochenarbeitszeit über 17,5 Stunden, Unterbindung mißbräuchlicher Arbeitszeitformen, insbesondere von KAPOVAZ und Job-Sharing; Einfügung der §§ 630a bis 630g BGB, Änderung der §§ 87,92 und 99 BetrVG, der §§ 1 und 14 Lohnfortzahlungsgesetz, der §§ 75,76 und 77 BPersVG, der §§ 168,172,180 und 1228 RVO, des § 4 Angestelltenversicherungsgesetz, des § 30 Reichsknappschaftsgesetz, der §§ 102,172 und 175 AFG und des § 8 Viertes Buch SGB. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist mit Mehreinnahmen von jährlich 0,3 Mrd DM zu rechnen. Die Mehreinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Bundesanstalt für Arbeit gleichen sich durch höhere Leistungsaufwendungen aus. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Arbeitsrecht/Arbeitsrechtliche Maßnahmen zum Schutz von Teilzeitbeschäftigten * Sozialversicherung/Sozialversicherungsschutz für Teilzeitbeschäftigte * Kündigungsschutz für Arbeitnehmer/ Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigten beim Kündigungsschutz * Sozialleistung/Teilhabe von Teilzeitbeschäftigten an betrieblichen Sozialleistungen * Fortbildung/Gleichstellung Teilzeitbeschäftigter bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen * Überstunden/Abgeltung der Überstunden von Teilzeitbeschäftigten durch Arbeitsbefreiung * Mitbestimmung/Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte bei Vereinbarungen über Teilzeitarbeit * Geringfügige Beschäftigung/ Streichung der Geringfügigkeitsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung, Versicherungsfreiheit bei privaten Haushalten, gemeinnützigen Körperschaften und Saisonarbeit * Gesetzliche Krankenversicherung/Streichung der Geringfügigkeitsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung, Versicherungsfreiheit bei privaten Haushalten, gemeinnützigenKörperschaften und Saisonarbeit * Gesetzliche Rentenversicherung/Streichung der Geringfügigkeitsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung, Versicherungsfreiheit bei privaten Haushalten, gemeinnützigen Körperschaften und Saisonarbeit * Arbeitslosenversicherung/Schutz der Arbeitslosenversicherung für Teilzeitbeschäftigte mit über 17,5 Wochenstunden * Arbeitszeit/Unterbindung mißbräuchlicher Arbeitszeitformen, insbesondere von KAPOVAZ und Job-Sharing * Bürgerliches Gesetzbuch/Einfügung der §§ 630a bis 630g BGB betr. Teilzeitbeschäftigung * Lohnfortzahlungsgesetz/Änderung der §§ 1 und 14 Lohnfortzahlungsgesetz betr. Lohnfortzahlung für Teilzeitbeschäftigte * Betriebsverfassungsgesetz/Änderung der §§ 87,92 und 99 BetrVG betr. Mitbestimmung bei der Ausgestaltung von Teilzeitarbeit * Bundespersonalvertretungsgesetz/Änderung der §§ 75,76 und 77 BPersVG betr. Mitbestimmung bei der Ausgestaltung von Teilzeitarbeit * Reichsversicherungsordnung/Änderung der §§ 168,172,180 und 1228 RVO betr. Versicherungsschutz bei Teilzeitbeschäftigten * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung des § 4 Angestelltenversicherungsgesetz betr. Versicherungsschutz für Teilzeitbeschäftigte * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung des § 30 Reichsknappschaftsgesetz betr. Versicherungsschutz für Teilzeitbeschäftigte * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung der §§ 102,107 und 175 AFG betr. Arbeitslosenversicherung bei Teilzeitbeschäftigten mit mehr als 17,5 Wochenstunden * Sozialgesetzbuch/Änderung des § 8 Viertes Buch SGB betr. Schutz von Teilzeitbeschäftigten