Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz - FernUSG)
Schutz von Fernunterrichtsteilnehmern vor unseriösen Fernunterrichtsangeboten: Einführung einer Zulassungspflicht für alle entgeltlich angebotenen Fernlehrgänge, zwingende Vorschriften für den Inhalt von Fernunterrichtsverträgen, Bestimnmungen zur Verhinderung von Missständen bei der Werbung und beim Vertretereinsatz, Zusammenarbeit zwischen dem Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung und der Zentralstelle für Fernunterricht der Länder bei der inhaltlichen Prüfung und Zulassung von Fernlehrgängen<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen<br /> <br /> <strong>Antrag des Vermittlungsausschusses:</strong> Änderungen