Gesetz zum Schutz der Pressefreiheit (G-SIG: 16019404)
<span style="font-weight: bold">Inhalt:</span> Ausweitung der Pressefreiheit im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung, Verbesserung des Schutzes von Medienvertretern bei Veröffentlichung von Dokumenten, die als Dienstgeheimnis einer Geheimhaltungspflicht unterliegen oder aus nicht abgeschlossenen Verfahren, z.B. Strafverfahren stammen, Ausweitung des zwingenden Richtervorbehalts für Beschlagnahme bei allen, auch freien Journalisten, grundsätzliche Unzulässigkeit des Auskunftverlangens über Telekommunikationsdaten von Medienangehörigen;<br /> Änderung §§ 353b und 353d Stafgesetzbuch, Änderung versch. §§ Strafprozessordnung<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br style="font-weight: bold" /> <span style="font-weight: bold">Nebenschlagwörter:</span> Pressefreiheit/Gesetz zum Schutz der Pressefreiheit * Strafgesetzbuch/Änderung § 353b und 353d StGB betr. Gesetz zum Schutz der Pressefreiheit * Strafprozessordnung/Änderung versch. §§ StPO betr. Gesetz zum Schutz der Pressefreiheit * Journalist/Gesetz zum Schutz der Pressefreiheit * Medienbericht/Gesetz zum Schutz der Pressefreiheit * Zeugnisverweigerungsrecht/Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten * Ermittlungsverfahren/Strafrechtliche Ermittlung gegen Journalisten * Geheimnisverrat/Strafbarkeit der Beihilfe zum Geheimnisverrat * Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis/Schutz der Telekommunikationsdaten von Journalisten * Fernmeldeverkehr/Schutz der Telekommunikationsdaten von Journalisten * Beschlagnahme/ Beschlagnahme bei Journalisten durch Richterbeschluss * Richter/ Beschlagnahme bei Journalisten durch Richterbeschluss