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Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten (G-SIG: 15019026)

Stage rejectedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Gesetz zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung vom 21.8.2002, BGBl I, Nr. 60 S. 3344 (s. GESTA 14. WP 1-C206) Entscheidung des BGH zur Anwendung von Erwachsenen- und Jugendstrafrecht (BGHSt 36, 37, 40), Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur informationellen Selbstbestimmung bei DNA-Analyse (BVerfGE 77, 65, 76; 80, 367, 375) Siehe auch C004, C009, C012, C019, C048, C081, C084 und C086 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung des Schutzes der Allgemeinheit vor schweren Straftaten: Erhöhung der Mindestverbüßungsdauer von lebenslangen Freiheitsstrafen auf zwanzig Jahre, nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung ohne durch das Tatgericht ausgesprochenen Vorbehalt, Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden, sofern Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, Regelanwendung des allgemeinen Strafrechts bei Heranwachsenden, Erhöhung der Jugendhöchststrafe auf fünfzehn Jahre, Grundfälle des Kindesmissbrauchs als Verbrechen, neuer Straftatbestand des Anbietens von Kindern für den sexuellen Missbrauch, Strafverschärfung bei Kinderpornographie, Überwachung der Telekommunikation im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch, Erweiterung des Katalogs der Anlasstaten für eine DNA-Analyse für Zwecke künftiger Strafverfahren; Änderungen im Strafgesetzbuch, Jugendgerichtsgesetz, Strafprozessordnung, Gerichtsverfassungsgesetz, Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch, Bundeszentralregistergesetz, DNA-Identitätsfeststellungsgesetz, Gerichtskostengesetz und der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte. Es entsteht ein erhöhter Vollzugsaufwand, der nicht exakt quantifizierbar ist. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sexualstraftat/Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten * Lebenslange Freiheitsstrafe/Erhöhung der Mindestverbüßungsdauer von lebenslangen Freiheitsstrafen * Sicherungsverwahrung/Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung, Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden * Heranwachsender/Anwendung des allgemeinen Strafrechts bei Heranwachsenden * Jugendstrafe/Erhöhung der Jugendhöchststrafe * Sexueller Missbrauch/Anbieten von Kindern zum sexuellen Missbrauch als Straftat * Kinderpornographie/Strafverschärfung bei Kinderpornographie * Überwachung des Fernmeldeverkehrs/Überwachung der Telekommunikation bei Kindesmissbrauch * Strafgesetzbuch/ Änderung und Ergänzung versch. §§ StGB betr. Schutz vor schweren Straftaten * Jugendgerichtsgesetz/Änderung §§ 105 und 106 JGG betr. Schutz vor schweren Straftaten * Strafprozessordnung/Änderung, Ergänzung und Aufhebung versch. §§ StPO betr. Schutz vor schweren Straftaten * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung § 78b GVG betr. Schutz vor schweren Straftaten * Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch/Aufhebung Art. 1a EGStGB betr. Schutz vor schweren Straftaten * Bundeszentralregistergesetz/Änderung §§ 5, 12 und 32 BZRG betr. Schutz vor schweren Straftaten * DNA- Identitätsfeststellungsgesetz/Änderung §§ 2, 2a, 2b und 2c sowie Anlage zu § 2c DNA-Identitätsfeststellungsgesetz betr. Schutz vor schweren Straftaten * Gerichtskostengesetz/Änderung Anl. 1 GKG betr. Schutz vor schweren Straftaten * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung §§ 87 und 97, Einfügung § 92a BRAGO betr. Schutz vor schweren Straftaten