Gesetz zum optimalen Fördern und Fordern in Vermittlungsagenturen (OFFENSIV-Gesetz) (G-SIG: 15019017)
<strong>Bezug:</strong> OFFENSIV = Optimal Fördern und Fordern - ENgagierter Service In Vermittlungsagenturen Wiedervorlage des bereits in der 14. WP auf BR Drs. 443/02 (BT Drs. 14/9802) eingebrachten Gesetzentwurfs, der seinerzeit nicht zu Ende beraten wurde (s. GESTA 14. WP 2b-G096) Die Vorlage ist textidentisch mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU auf BT Drs. 15/24 E004 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Förderung der Aufnahme einer Erwerbsarbeit durch Empfänger von Sozialleistungen durch Schaffung besonderer Vermittlungsagenturen (Job-Center), Bindung der Sozialleistungen für arbeitsfähige Empfänger an den Vorrang von Arbeit und Qualifizierung, Konkretisierung sozialrechtlicher Vorschriften über Verfügbarkeit, Zumutbarkeit und Arbeitslosenmeldung, Ermächtigung der Länder zu Modellversuchen; Einfügung der §§ 190a bis 190d 3. Buch Sozialgesetzbuch und §§ 18b bis 18f Bundessozialhilfegesetz sowie Änderung § 71b 4. Buch Sozialgesetzbuch. Es entstehen keine Mehrkosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Arbeitsvermittlung/OFFENSIV-Gesetz * Arbeitslosenhilfe/OFFENSIV- Gesetz * Sozialhilfe/OFFENSIV-Gesetz * Bundessozialhilfegesetz/ Einfügung §§ 18b bis 18f BSHG betr. OFFENSIV-Gesetz * Sozialgesetzbuch III/Einfügung §§ 190a bis 190d SGB III betr. OFFENSIV-Gesetz * Sozialgesetzbuch IV/Änderung § 71b SGB IV betr. OFFENSIV-Gesetz * Niedriglohn/Öffnung des Niedriglohnsektors für Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfänger * Kombi-Lohn/Öffnung des Niedriglohnsektors für Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfänger * Beschäftigungspolitik/OFFENSIV-Gesetz