Gesetz zum Internationalen Kakao-Übereinkommen von 1980 (G-SIG: 10020056)
<b>Inhalt:</b> Stabilisierung der Erlöse der kakaoproduzierenden Entwicklungsländer, Versorgung der Verbraucherländer mit Rohkakao. Der deutsche Beitragsteil an den Verwaltungskosten beträgt jährlich etwa 0,27 Mio DM.