Gesetz zum Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern (revidiert)
Ratifikation der am 1. September 2011 in Kraft getretenen revidierten Fassung des Übereinkommens: Modernisierung des Vorläuferabkommens von 1967 insbes. bei Berücksichtigung von Kindeswohl und Kinderrechten betr. Adoptionsvoraussetzungen (Einwilligungen, Altersvorgaben) und bei Zulassung zur Adoption (Alleinstehende sowie verheiratete/verpartnerte verschiedengeschlechtliche Paare; Möglichkeit der Vertragsstaaten zur Ausweitung auf gleichgeschlechtliche Paare) sowie bei Verbesserung betr. Interessenausgleich zwischen Identitätsklärung durch das Kind und Wahrung der Anonymität der biologischen Eltern<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 betr. Nichtzulassung der sukzessiven Adoption in eingetragener Lebenspartnerschaft (1 BvL 1/11)<br /> Siehe auch GESTA XC006