Gesetz zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag
Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern (Erster IT-Änderungsstaatsvertrag): Weiterentwicklung des IT-Staatsvertrags insb. durch Errichtung einer gemeinsamen Anstalt für Föderale IT-Kooperation – FITKO zur Unterstützung des IT-Planungsrats (Regelungen zu Aufgabe, Trägerschaft, Organen, Aufsicht und Finanzierung); Bereitstellung eines Digitalisierungsbudgets im Umfang von bis zu 180 Mio Euro bei einem Finanzierungsanteil des Bundes in Höhe von 35 Prozent; Ersetzung des Finanzplans des IT-Planungsrats durch einen Wirtschaftsplan; redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen;<br /> Bekanntmachungserlaubnis