Gesetz zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis (Beschäftigtendatenschutzgesetz - BDatG - )
Konkretisierung und Vereinheitlichung allgemeiner Datenschutzbestimmungen zur Stärkung und Sicherung der Persönlichkeitsrechte in der modernen Arbeitswelt: Datenerhebung und Datenverwendung vor und während des Beschäftigungsverhältnisses, Gesundheitsdaten, Videoüberwachung, Ortungssysteme und biometrische Daten, Telekommunikationsdienste, Informationsrechte, organisatorischer Datenschutz, Regelungen für Interessenvertretungen<br /> <br /> Der Gesetzentwurf hat auf die öffentlichen Haushalte keine näher bezifferbaren Auswirkungen.<br /> <br /> Bezug: Siehe auch B025 und B039