Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
Verbesserung internationaler Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden bei Zusammenführung und Auswertung von Informationen angesichts der transnationalen Dimension terroristischer Bedrohung: Erteilung spezieller Befugnisse an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur Einrichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Partnerdiensten, Verlängerung gemeinsamer Projektdateien der Sicherheitsbehörden auf nationaler Ebene; Aufnahme weiterer Regelungen zur verbesserten Terrorismusbekämpfung: Möglichkeit präventiven Einsatzes Verdeckter Ermittler der Bundespolizei zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität, Verifizierung der Identität der Nutzer von im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten (Prepaid-Tarife), Schließung einer Lücke im VIS-Zugangsgesetz und von Strafbarkeitslücken betr. Unterstützung verbotener Vereinigungen; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis;<br /> Einfügung und Änderung versch. §§ von 9 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf BT-Drs 18/8702 GESTA B071