Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
Verbesserung internationaler Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden bei Zusammenführung und Auswertung von Informationen angesichts der transnationalen Dimension terroristischer Bedrohung: Erteilung spezieller Befugnisse an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur Einrichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Partnerdiensten, Verlängerung gemeinsamer Projektdateien der Sicherheitsbehörden auf nationaler Ebene; Aufnahme weiterer Regelungen zur verbesserten Terrorismusbekämpfung: Möglichkeit präventiven Einsatzes Verdeckter Ermittler der Bundespolizei zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität, Verifizierung der Identität der Nutzer von im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten (Prepaid-Tarife), Schließung einer Lücke im VIS-Zugangsgesetz und von Strafbarkeitslücken betr. Unterstützung verbotener Vereinigungen; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis;<br /> Einfügung und Änderung versch. §§ von 9 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 295/16 GESTA B070<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Senkung des Mindestalters für die Speicherung personenbezogener Daten Minderjähriger von 16 auf 14 Jahre, Verkürzung diesbzgl. Löschvorschriften auf 2 Jahre, Senkung der Übergangsfrist zur Umsetzung der Verpflichtung der Identitätsprüfung für Mobilfunkanbieter von 18 auf 12 Monate;<br /> Zusätzliche Änderung § 11 Bundesverfassungsschutzgesetz sowie § 150 Telekommunikationsgesetz