Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
Ausbau des Hilfesystems für betroffene Frauen durch ein Stufenmodell mit niedrigschwelligen Angeboten: qualifizierte und anonyme Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz, Aufzeigen von Handlungsalternativen, Aufklärung über Rechtsfolgen; Schaffung einer rechtsicheren Grundlage für alle Beteiligten bei vertraulicher Geburt: Erfassung der Daten der leiblichen Mutter in einem Herkunftsnachweis und Anonymitätsgarantie für eine ausreichend lange Zeit, Gewährleistung des Grundrechts des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft; Evaluierung der Gesetzesauswirkungen sowie weiter bestehender Angebote anonymer Kindesabgabe, Vorlage eines Berichts 3 Jahre nach Inkrafttreten;<br /> Änderung von 7 Gesetzen; Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf BT-Drs 17/12814 GESTA I026<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Kostenübernahme der Geburtskosten sowie der Vor- und Nachsorge durch den Bund sowie mögliche Rückforderung von der Krankenversicherung der Mutter bei Aufgabe der Anonymität, redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen;<br /> Erneute Änderung § 57 Personenstandsverordnung sowie §§ 25, 26, 30 und 34 Schwangerschaftskonfliktgesetz