Gesetz zum Abschluss der Währungsumstellung
Abschluß der Währungsumstellung durch Erlöschen oder Verjährung von nicht umgewandelten oder erfüllten Ansprüchen, insbesondere gegen Berliner Altbanken sowie Abschluss der Wertpapierbereinigung durch Erlöschen nicht rechtzeitig geltend gemachter Ansprüche mit Ablauf des Jahres 1975; Regelung von Fragen der Auflösung seit 1945 nicht mehr tätiger Berliner Geldinstitute des öffentlichen Rechts;<br /> Aufhebung und Ergänzung verschiedener Rechtsvorschriften<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen