Gesetz zu einer menschenrechtskonformen Reform der Sicherungsverwahrung
Anpassung der reformierten Sicherungsverwahrung an die jüngsten Entscheidungen des EGMR: vollständige Einbeziehung von Altfällen in die Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, Abschaffung der rückwirkenden Streichung der 10-Jahresfrist bei der Sicherungsverwahrung sowie der nachträglichen Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht;<br /> Änderung Art. 316e Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch, Änderung §§ 7 und 106 sowie Aufhebung § 81a Jugendgerichtsgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 13. Januar 2011 betr. Anordnung der Sicherungsverwahrung auf unbestimmte Dauer nach vollständiger Verbüßung der Freiheitsstrafe (6587/04) sowie verbundene Entscheidung vom 13. Januar 2011 betr. nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung über die zur Tatzeit zulässige Höchstdauer hinaus (17792 und 20008/07 sowie 27360/04 und 42225/07)<br /> Vgl. auch C058