Gesetz zu der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats vom 5. November 1992 (G-SIG: 13020925)
<b>Europäische Impulse:</b> Siehe auch XC011 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung der in Straßburg am 5.11.1992 unterzeichneten Charta nebst zweier Erklärungen der Bundesrepublik Deutschland vom 23. und 26.1.1998: Schutz und Förderung der traditionell in einem Vertragsstaat gesprochenen Regional- und Minderheitensprachen im privaten Bereich und in der Öffentlichkeit, Fördermaßnahmen insbesondere in den Bereichen Bildung, Justiz und Verwaltungsbehörden, Medien, Kulturelle Tätigkeiten und Einrichtungen sowie im wirtschaftlichen und sozialen Leben; Minderheitensprachen in der Bundesrepublik Deutschland (laut Erklärungen vom 23. und 26.1.1998): das Dänische, das Sorbische, das Friesische und das Romanes der Sinti und Roma, Regionalsprache das Niederdeutsche. Dem Bund entstehen keine zusätzlichen Kosten. Mehrkosten von Ländern und Gemeinden dürften gering sein, da die aus dem Übereinkommen folgenden Verpflichtungen im wesentlichen erfüllt sind. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sprache/Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats vom 5.11.1992 * Minderheit/Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats vom 5.11.1992 * Europarat/Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats vom 5.11.1992 * Dänen/Dänisch als Minderheitensprache in der Bundesrepublik Deutschland * Sorben/Sorbisch als Minderheitensprache in der Bundesrepublik Deutschland * Friesen/ Friesisch als Minderheitensprache in der Bundesrepublik Deutschland * Sinti/Romanes der Sinti und Roma als Minderheitensprache in der Bundesrepublik Deutschland * Niederdeutsch/Anerkennung des Niederdeutschen als Regionalsprache