Gesetz zu den Protokollen Nr. 1 und Nr. 2 vom 4. November 1993 zu dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (G-SIG: 13020231)
<b>Europäische Impulse:</b> Antifolter-Übereinkommen des Europarats vom 26.11.1987, BGBl II 1989, Nr. 41 S. 946 (s. GESTA 11. WP XC14, Abschlußband S. 656) <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung der am 4.11.1993 in Straßburg unterzeichneten Protokolle zum Antifolter-Übereinkommen des Europarats; Ziel: Öffnung des Übereinkommens für Nicht-Mitglieder des Europarats, Wahl der Hälfte der Mitglieder des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter im zweijährigen Rhythmus, Ermöglichung der zweimaligen Wiederwahl. Die Kosten des Protokolls Nr. 1 werden im Rahmen des Europarat- Haushalts finanziert. Durch das Protokoll Nr. 2 entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Europarat/Öffnung des Antifolter-Übereinkommens des Europarats für Nicht-Mitglieder * Menschenrechte/Öffnung des Antifolter- Übereinkommens des Europarats für Nicht-Mitglieder * Europäisches Übereinkommen/Gesetz zu den Protokollen Nr. 1 und Nr. 2 vom 4. November 1993 zu dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe