Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge (G-SIG: 10020153)
<b>Inhalt:</b> Internationale Kodifikation einheitlicher Regeln für Abschluß, Inkrafttreten, Auslegung und Anwendung sowie Beendigung von völkerrechtlichen Vereinbarungen. Das Gesetz verursacht keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Vertrag/Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge * Internationales Übereinkommen/Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge * Völkerrecht/Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge