Gesetz zu dem Vertrag vom 24. September 1996 über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (G-SIG: 13020922)
<b>Bezug:</b> Ausführungsgesetz zum Nuklearversuchsverbotsvertrag s. A003 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des in New York von der Bundesrepublik Deutschland am 24.9.1996 unterzeichneten Vertrags: Überprüfbares Verbot aller Versuchexplosionen von Kernwaffen und anderer nuklearer Explosionen in allen Testmedien (Erdkruste, Atmosphäre, Weltraum und Weltmeere), Errichtung einer "Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen" mit Sitz in Wien, Organe, Befugnisse und Aufgaben der Organisation, innerstaatliche Durchführungsmaßnahmen, Regelungen zur Verifikation der Vertragsbestimmungen, Maßnahmen zur Bereinigung einer Lage und zur Gewährleistung der Einhaltung des Vertrags einschließlich Sanktionen, Beilegung von Streitigkeiten, Änderungen und Überprüfung des Vertrags. Dem Bund entstehen Kosten durch finanzielle Beiträge für den Aufbau und die Tätigkeit der Organisation des Vertrags, deren Höhe derzeit nicht bezifferbar ist. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Abrüstung/Gesetz zu dem Vertrag vom 24. September 1996 über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen * Verifikation von Rüstungskontrollvereinbarungen/Verifikationsregelungen des Nuklearversuchsverbotsvertrags