Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel
Ratifikation des am 2. April 2013 in New York von der Generalversammlung der VN angenommenen Vertrages: Regulierung des internationalen Handels mit konventionellen Rüstungsgütern durch Schaffung rechtlich bindender und weltweit einheitlicher Mindeststandards: Anwendung auf Großwaffensysteme, leichte Waffen und deren wesentliche Bauteile sowie weite Bereiche an Munition, Bewertungskriterien und Verbotstatbestände betr. Ausfuhr, weitere Bestimmungen für Einfuhr, Durchfuhr und Vermittlungsgeschäfte; Durchsetzung und Berichterstattung der Vertragsstaaten<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 430/13 GESTA XA014