Gesetz zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015
Ratifikation des am 22. April 2016 in New York unterzeichneten Übereinkommens: Stärkung von Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung, Maßnahmen zur Begrenzung von Erderwärmung (unter 2 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau) und Temperaturanstieg (auf 1,5 Grad), Erreichung von Treibhausgasneutralität (2. Hälfte des Jahrhunderts), Anpassung an den Klimawandel, Konsistenz der Finanzmittelflüsse mit Klimazielen, finanzielle Unterstützung für Entwicklungsländer, Technologietransfer, Transparenz betr. Klimaschutzmaßnahmen, Speicherung übermittelter Klimaschutzziele in einem öffentlichen Register, Umgang mit Verlusten und Schäden durch Klimawandel<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 427/16 GESTA XN004