Gesetz zu dem Übereinkommen von 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen (G-SIG: 10020395)
<b>Bezug:</b> Ausführungsgesetz siehe C65 <br><br><b>Inhalt:</b> Ersetzung des internationalen Übereinkommens von 1957 über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen durch das internationale Übereinkommen von 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen. Es entstehen keine Kosten.