Gesetz zu dem Übereinkommen vom 8. April 1959 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank
Zustimmung zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen vom 8. April 1959: Zuführung neuer Mittel im Wert von insgesamt 756 Mio US-Dollar an die Interamerikanische Entwicklungsbank durch Beitritt von 12 nichtregionalen Unterzeichnerstaaten, dabei Beteiligung der Bundesrepublik mit einem Anteil von 16,9 v.H.