Gesetz zu dem Übereinkommen vom 6. April 1974 über einen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen (G-SIG: 09020167)
<b>Europäische Impulse:</b> Verordnung des Rates der EG 954/79 vom 15.5.79, ABl. L 121/1 <br><br><b>Inhalt:</b> Gleichberechtigter Zugang für alle Seeschiffahrtsunternehmen zu den Linienkonferenzen; Interessenausgleich zwischen Anbietern und Nutzern von Schiffahrtsdiensten; Vorschriften über die Beziehungen zwischen den Mitgliedslinien; Beziehungen zu Verladern; Frachtraten; Beilegung von Streitigkeiten. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.