Gesetz zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition
<span>Ratifikation des am 3. Dezember 2008 in Oslo unterzeichneten Übereinkommens über Streumunition: umfassendes Verbot von Einsatz, Entwicklung, Herstellung, Erwerb, Lagerung, Zurückbehalt und Weitergabe von Streumunition, Bestimmungen zur Vernichtung von Lagerbeständen, Räumung von Streumunitionsrückständen, internationale Zusammenarbeit, Hilfe für Opfer, Errichtung eines Verifikationsregimes zur Kontrolle der Einhaltung des Übereinkommens;<br /> Änderung §§ 1, 18a und 20a Kriegswaffenkontrollgesetz<br /> <br /> Im Vollzug sind Haushaltsmittel von voraussichtlich ca. 40 Mio. Euro im Epl 14 erforderlich. Mittel für vorgesehene Treffen der Vertragsstaaten in Höhe von jährlich ca. 50.000 Euro werden im Epl 05 veranschlagt.</span>