Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds
Zustimmung zu dem am 29. November 1972 in Abidjan unterzeichneten Abkommen: Errichtung eines Afrikanischen Entwicklungsfonds zur Unterstützung der Afrikanischen Entwicklungsbank durch Bereitstellung von Finanzierungsmitteln zu besonders günstigen Bedingungen, Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Afrikanischen Entwicklungsfonds und Übernahme einer Beteiligung von rd. 22 Mio DM ab 1973<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Zustimmung mit der Maßgabe, dass die Vorbehalte nach Artikel 58 Ziffer i, ii und iii des Übereinkommens erklärt werden