Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen
Zustimmung zu dem am 28. September 1954 in New York unterzeichneten Abkommen: Sicherung menschlicher Grundrechte für Staatenlose und Gewährung von Vergünstigungen entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951; uneingeschränkte Anwendung des Artikels 23 über die öffentliche Fürsorge jedoch nur auf Staatenlose, die zugleich Flüchtlinge sind