Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen (G-SIG: 11020631)
<b>Bezug:</b> Transferübereinkommens-Ausführungsgesetz siehe C119 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Entwurf des Ausschusses für Strafrechtsfragen des Europarats (CDPC) vom Mai 1982, Entschließung des Europäischen Parlaments zur baldigen Ratifizierung des Übereinkommens vom 13. April 1984 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 21. März 1983 in Straßburg gezeichneten Übereinkommens: Ermöglichung der Überstellung von Ausländern, die in Deutschland zu freiheitsentziehenden Maßnahmen verurteilt sind, bzw. von Deutschen, die im Ausland zu freiheitsentziehenden Maßnahmen verurteilt sind, zur Strafverbüßung in ihren Heimatstaat, Erfordernis der Zustimmung der überstellten Personen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtshilfe in Strafsachen/Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen * Strafgefangener/Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen * Vollstreckungshilfe/Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen