Gesetz zu dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1992 über Vergleichs- und Schiedsverfahren innerhalb der KSZE (G-SIG: 12020756)
<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 15.12.1992 in Stockholm gezeichneten, auf Initiative Deutschlands und Frankreichs ausgearbeiteten Übereinkommens sowie des dazugehörigen Finanzprotokolls: Errichtung eines Vergleichs- und Schiedsgerichtshofes mit Sitz in Genf zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Teilnehmerstaaten der KSZE. Dem Bund entstehen Kosten in Höhe des auf Deutschland entfallenden Anteils am Haushalt des Gerichtshofs. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Internationaler Gerichtshof/Errichtung eines Vergleichs- und Schiedsgerichtshofes im Rahmen der KSZE * Vergleich/Errichtung eines Vergleichs- und Schiedsgerichtshofes im Rahmen der KSZE * Schiedsgericht/Errichtung eines Vergleichs- und Schiedsgerichtshofes im Rahmen der KSZE