Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1967 über das Verhalten beim Fischfang im Nordatlantik
Zustimmung zu dem am 15. November 1967 in London unterzeichneten Abkommen: Ablösung des internationalen Vertrags betreffend die polizeiliche Regelung der Fischerei in der Nordsee außerhalb der Küstengewässer vom 6. Mai 1882 durch Vorschriften über die Registrierung und Kennzeichnung der Fischereifahrzeuge, die von ihnen zu verwendenden Sichtzeichen und Schallsignale, Regeln für das Verhalten auf den Fanggründen sowie für die Überwachung der Fischerei; Einschränkung des Grundrechts betr. Unverletzlichkeit der Wohnung