Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 73 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1946 über die ärztliche Untersuchung der Schiffsleute
Zustimmung zu dem am 29. Juni 1946 in Genf von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Übereinkommen: Vorlage eines Seediensttauglichkeitszeugnisses sowie eines Zeugnisses über die Seeschärfe als Voraussetzung der Beschäftigung auf einem Seeschiff