Gesetz zu dem Seearbeitsübereinkommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Februar 2006
Ratifikation des am 23. Februar 2003 von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Übereinkommens: verbindliche Vorgaben und unverbindliche Leitlinien in den Bereichen Mindestanforderungen für die Arbeit von Seeleuten auf Schiffen, Beschäftigungsbedingungen, Unterkünfte, Freizeiteinrichtungen und Verpflegung einschließlich Bedienung, Gesundheitsschutz, medizinische und soziale Betreuung und Gewährleistung der sozialen Sicherheit sowie Zuständigkeit und Verfahren zur Erfüllung und Durchsetzung;<br /> Änderung § 2 Seearbeitsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Ausführungsgesetz s. GESTA G048