Gesetz zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts
Ratifikation des am 29. Juni 2016 in Brüssel unterzeichneten Abkommens: Einheitliches Patentgericht als internationale Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit: Unverletzlichkeit von Räumlichkeiten, Archiven und Dokumenten, Befreiung von Gericht und Personal von nationaler Gerichtsbarkeit sowie von Steuern und Sozialbeiträgen, Vorrechte von Richtern, Kanzler und sonstigem Gerichtspersonal einschl. reise- und aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen;<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA XC011/XC014