Gesetz zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Änderung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Ratifikation des am 24. Juni 2013 in Straßburg unterzeichneten Protokolls: Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs durch punktuelle Verbesserung der bisherigen Reformen ohne Einschränkung des Individualrechtsschutzes durch Änderungen in den Bereichen Grundsätze der Präambel, Altersgrenzen für Richter, Abgabe an die Große Kammer, Einlegefrist für Beschwerden sowie Änderung der Zulässigkeitsvoraussetzung "erheblicher Nachteil"