Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen von 1989 über Bergung (G-SIG: 14019467)
<b>Bezug:</b> Ablösung des Übereinkommens von 1910 zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die Hilfeleistung und Bergung in Seenot Ausführungsgesetz: Gesetz zur Neuregelung des Bergungsrechts in der See- und Binnenschifffahrt (3. Seerechtsänderungsgesetz) (s. C112) <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 23. Mai 1990 in London unterzeichneten Bergungsübereinkommens: Anpassung des Bergungsrechts an die internationale Rechtsentwicklung, Verbesserung des Umweltschutzes durch Begründung von Sorgfaltspflichten, finanzielle Anreize bei der Bergung umweltgefährdender Schiffe. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Havarie/Internationales Bergungsübereinkommen * Seerecht/ Internationales Bergungsübereinkommen