Gesetz zu dem Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen vom 23. Juni 1969
Zustimmung zu dem am 23. Juni 1969 in London unterzeichneten Übereinkommen: Einführung eines weltweiten, einheitlichen und einfachen Vermessungssystems für Seeschiffe, Anpassung der Vorschriften an den Fortschritt der Schiffbautechnik und der Entwicklung neuer Schiffstypen; im Zustimmungsgesetz Ermächtigung des Bundesministers für Verkehr zum Erlaß von Rechtsverordnungen zur Umsetzung des Übereinkommens im innerstaatlichen Recht<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Ermächtigung des Bundesministers für Verkehr zur Regelung des Verfahrens der Schiffseichung auch für Binnenschiffe durch Rechtsverordnung, redaktionelle Änderung;<br /> Änderung Artikel 3 Nr. 3 und Einfügung Artikel 3a Zustimmungsgesetz