Gesetz zu dem Internationalen Maasübereinkommen vom 3. Dezember 2002 (G-SIG: 15019289)
<b>Europäische Impulse:</b> EG-Wasserrahmenrichtlinie: Richtlinie 2000/60/EG vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr. L 327, 22.12.2000, S. 1) <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifikation des in Genf am 3.12.2002 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Maasübereinkommens: Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie, Koordinierung der Wasserpolitik für die Maas und das Maas-Einzugsgebiet mit allen Oberflächengewässern sowie dem Grundwasser, Berücksichtigung von Hochwasservorsorge und Hochwasserschutz sowie Verhinderung und Bekämpfung unfallbedingter Gewässerverunreinigungen, Regelung der Zusammenarbeit der Anrainerstaaten in der Internationalen Maaskommission (IKSM). Jedes Land finanziert die Kosten für seine Vertretung in der IKSM selbst. Von den Kosten für den Betrieb der Kommission entfällt auf die Bundesrepublik Deutschland ein Anteil von 14,5 v.H. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in der EU/Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie betr. Internationales Maasübereinkommen * Maas/Internationales Maasübereinkommen