Gesetz zu dem Internationalen Kakao-Übereinkommen von 1972
Zustimmung zu dem am 12. Januar 1973 in New York unterzeichneten Internationalen Kakao-Übereinkommen: Stabilisierung der Erlöse der kakaoerzeugenden Entwicklungsländer sowie Sicherstellung einer stetigen Versorgung der Verbraucherländer mit Rohkakao zu angemessenen Preisen