Gesetz zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 6. November 1982 (G-SIG: 10020253)
<b>Inhalt:</b> Regelung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fernmeldewesens. Der Beitrag zu den Kosten der Internationalen Fernmeldeunion wird aus dem Haushalt der Deutschen Bundespost getragen. Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet.