Gesetz zu dem internationalen Einheits-Übereinkommen vom 30. März 1961 über Suchtstoffe
Zustimmung zu dem am 31. Juli 1961 in New York unterzeichneten Übereinkommen: Zusammenfassung und Ergänzung bestehender Abkommen, Prookolle und Vereinbarungen über Opium und andere suchterzeugende Stoffe: Einschränkung von Erzeugung, Herstellung und Vertrieb suchterzeugender Stoffe und deren Unterstellung unter ein Erlaubnis- und Überwachungssystem, Zuständigkeit für die internationale Suchtstoffkontrolle durch die Suchtstoffkommission des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen und das Internationale Suchtstoff-Kontrollamt<br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drucksache 78/72; siehe auch GESTA 7. WP XI003